Wohnfläche berechnen nach WoFlV
Balkon, Dachschräge, Keller: Was zählt zur Wohnfläche nach WoFlV? Regeln, Beispiele und warum die Exposé-Angabe oft nicht stimmt.
Die Grundregel
Maßgeblich ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) — nicht das Exposé und nicht der Kaufvertrag. Die Quadratmeter stehen in der Wohnflächenberechnung; die kannst du anfordern.
Was wie zählt
| Fläche | Anrechnung |
|---|---|
| Räume ab 2 m Höhe | 100 % |
| Dachschrägen zwischen 1 und 2 m | 50 % |
| Flächen unter 1 m Höhe | 0 % |
| Balkon und Terrasse | in der Regel 25 %, höchstens 50 % |
| Keller, Garage, Waschküche | 0 % |
Warum das Geld wert ist
Eine „74-m²-Wohnung“ mit großem Balkon und Dachschrägen kann nach WoFlV deutlich kleiner sein. Mehr als 5 % Abweichung ist ein Grund, den Preis neu zu verhandeln; bei Vermietung können erhebliche Abweichungen sogar eine Mietminderung begründen.
Checkliste für die Besichtigung
- Wohnflächenberechnung anfordern
- Balkon-Anteil prüfen
- Dachschrägen nachmessen
- Die Exposé-Fläche nie ungeprüft in die Renditerechnung übernehmen
Häufige Fragen
Gilt die DIN 277 auch?
Sie misst anders und großzügiger. Für Mietwohnraum ist die WoFlV der Standard.
Zählt ein Hobbyraum im Keller zur Wohnfläche?
Ohne Wohnraumqualität nein.
Rechne mit der echten Fläche — Bewertung mit sauberen Zahlen.
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