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Hausgeld richtig einrechnen

Welcher Teil des Hausgelds auf den Mieter umgelegt werden darf und welcher bei dir bleibt: Betriebskosten, Verwaltung, Erhaltungsrücklage, mit Beispiel.

Was das Hausgeld ist

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Grundlage ist der Wirtschaftsplan, abgerechnet wird einmal im Jahr (§ 28 WEG). Für deine Rechnung zählt nicht die Höhe allein, sondern welcher Teil bei dir bleibt.

Umlagefähig und nicht umlagefähig

PostenAuf den Mieter umlegbar?
Wasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigungja (Betriebskosten)
Hausmeister, Gebäudereinigung, Gartenpflegeja (Betriebskosten)
Allgemeinstrom, Gebäudeversicherungja (Betriebskosten)
Heizung und Warmwasserja, nach Heizkostenverordnung
Verwaltung der Gemeinschaftnein
Erhaltungsrücklagenein
Reparaturen und Instandhaltungnein
Bankgebühren der Gemeinschaftnein

Umlegbar ist nur, was in § 2 der Betriebskostenverordnung steht und im Mietvertrag vereinbart ist. Die Grundsteuer ist ebenfalls umlegbar, läuft aber meist nicht über das Hausgeld, sondern direkt über deinen Grundsteuerbescheid.

Rechenbeispiel

Hausgeld 330 € im Monat

Betriebskosten (umlegbar)
210 €
Verwaltung
30 €
Erhaltungsrücklage
90 €
Bleibt bei dir
120 € im Monat

Die 120 € gehören in deinen Cashflow, die 210 € zahlt der Mieter über seine Nebenkostenvorauszahlung. Die Werte sind ein Beispiel, die Aufteilung steht in Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung.

Rendite gleich mitrechnen

Den nicht umlegbaren Teil trägst du im Mietrendite-Rechner als laufende Kosten ein.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, welcher Teil des Hausgelds umlagefähig ist?

Aus dem Wirtschaftsplan und der letzten Jahresabrechnung der Gemeinschaft. Dort sind die Kostenarten einzeln ausgewiesen. Lass dir beides vor dem Kauf geben.

Ist eine hohe Erhaltungsrücklage schlecht?

Nein. Eine gut gefüllte Rücklage senkt das Risiko einer Sonderumlage. Sie erhöht zwar das Hausgeld, ist aber Geld, das in der Gemeinschaft für das Haus bereitliegt.

Was ist eine Sonderumlage?

Eine zusätzliche Zahlung, die die Eigentümerversammlung beschließt, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht reicht. Ob eine droht, zeigen oft die Protokolle der letzten Versammlungen.

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    Hausgeld: umlagefähig oder nicht? So rechnest du richtig